Unsere Aufgaben sind u. a. im Landesschulgesetz festgelegt. Detailliert gehen auch das Schulprogramm der TSS und unsere SV-Satzung darauf ein:
Auszug aus dem "Schulprogramm der Theodor-Storm-Schule Husum", Pkt. 7
Die Schülervertretung ist die gewählte Vertretung der Schülerinnen und Schüler in der Schule. Sie ist Teil der Schule und gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gemeinsamer Mitwirkung an den die Schule betreffenden Angelegenheiten. Die Arbeit der Schülervertretung dient auch der politischen Bildung.
Die Schülervertretung hat folgende Aufgaben:
(1) Die Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter, den Lehrkräften, den Elternvertreterinnen und Elternvertretern und Schulaufsichtsbehörden,
(2) die Wahrnehmung selbst gestellter kultureller, fachlicher, sozialer und sportlicher Aufgaben innerhalb des Schulbereiches und
(3) die Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens.
[...]
Auszug aus der "SV-Satzung zur Organisation der Schülerschaft an der Theodor-Storm-Schule, Husum", § 1
Die Schülervertretung (im Folgenden: „SV“) ist die im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein (im Folgenden: „SchulG“) verankerte offizielle Interessensvertretung der Schülerschaft einer Schule.
Die SV …
a
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nimmt die Interessen der Schülerschaft wahr und beteiligt sich aktiv an schulischen Entscheidungsfindungsprozessen.
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b
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fungiert als Bindeglied zwischen Schülerschaft und Lehrer- und Elternschaft.
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bereichert das Schulleben u. A. durch Veranstaltungen, Projekte und Aktionen auf …
● kultureller Ebene (z. B. Schulfest, Weihnachtsbasar, Schulbälle, Stufenpartys).
● sozialer Ebene (z. B. Nikolausaktion, Patenprojekt, AIDS-Aktionswochen).
● sportlicher Ebene (z. B. Sportturniere).
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