>> Teile des komplexen SV-Aufbaus an der TSS im Organigramm. Zum Vergrößern aufs Bild klicken.
Der Aufbau der SV ist im Landesschulgesetz sowie detalliert in den §§ 2 und 3 unserer SV-Satzung geregelt:
§ 2 ÄMTER DER SV
In der SV gibt es u. A. folgende Funktionsträger:
1. pro Klasse zwei Klassensprecher (vgl. § 6)
2. maximal 30 SV-Team-Mitglieder (vgl. § 8 )
a
acht Vorstandsmitglieder:
● Schülersprecher als höchster Schülervertreter der Schule und Leiter des SV-Teams
● stellvertretender Schülersprecher
● Kassenwart
● Schriftführer
● vier Beisitzer
b
maximal 22 weitere Mitglieder
3. einen Schülerparlamentspräsidenten (vgl. § 9.1)
4. Delegierte für die Schulkonferenz sowie deren Stellvertreter (vgl. § 9.2)
5. pro Fach zwei Vertreter für die Fachkonferenzen (vgl. § 9.3)
6. einen Delegierten für das Landesschülerparlament sowie dessen Stellvertreter (vgl. § 9.4)
7. zwei Delegierte für das Kreisschülerparlament sowie deren Stellvertreter (vgl. § 9.5)
8. zwei Kassenprüfer (vgl. § 9.6)
9. in beratender Funktion einen SV-Verbindungslehrer sowie dessen Stellvertreter (vgl. § 9.7)
§ 3 ORGANE DER SV
Der SV stehen u. A. folgende Kommunikations-, Beratungs- und Beschlussorgane zur Verfügung.
1.
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Schülerparlament als oberstes Organ (vgl. § 12)
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2.
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Klassenstufen- bzw. Jahrgangsversammlungen
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3.
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Schüler-Vollversammlung
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4.
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SV-Team-Sitzung (vgl. § 13)
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